AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) con-SEPT GmbH

  1. Geltung der Bedingungen
    • Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen. Verkaufs- oder Lieferbedingungen des Vertragspartners von con-SEPT GmbH (im Folgenden „Kunde“ genannt) werden nur anerkannt wenn die con-SEPT GmbH diese ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  2. Angebote und Unterlagen
    • Angebote und Angaben in Prospekte, auf Internet, in Anzeigen, usw. sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit einer schriftlichen Bestätigung wirksam.
    • Abbildungen, Zeichnungen, Maßen, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Con-SEPT GmbH behält an Angebote, Zeichnungen und Abbildungen die von der con-SEPT GmbH erstellt worden sind Eigentums- und Urheberrechte vor.
  3. Lieferzeiten / Lieferfristen
    • con-SEPT GmbH wird nach Möglichkeit die vereinbarte oder angegebene Liefertermine einhalten.
    • Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
    • Con-SEPT GmbH haftet nicht für Lieferverzüge verursacht durch höhere Gewalt oder sonstige - bei con-SEPT GmbH oder bei einem Unterlieferanten, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse. Con- SEPT ist berechtigt den mitgeteilten Liefertermin zu verlängern oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
    • Der Kunde ist verpflichtet alle Normen, Gesetze und sonstige Vorschriften und Informationen in schriftlicher Form zu nennen, auf deren Basis er die Erbringung der Leistung erwünscht. Con-SEPT GmbH haftet nicht für Schaden oder Ergebnisse die auf unvollständiger Information zurück zu führen sind. Die eventuell entstehenden Mehrkosten werden von dem Kunde übernommen. Bei nachträglichen Änderungswünschen seitens Kunde, ist con-SEPT berechtigt den mitgeteilten Liefertermin zu verlängern
    • Für langfristige Projekte (länger als 2 Monate) behält con-SEPT GmbH sich Abschlagszahlungen in Form von Zwischenabrechnungen vor. Die Dienstleistungen werden so lange unterbrochen, wie die Zahlung der jeweiligen Zwischenabrechnung dauert.
    • Die (Dienst)leistungen von con-SEPT GmbH sind teilweise von beauftragten Subunternehmer und deren Leistungen abhängig. con-SEPT GmbH wird den Subunternehmer unterstützen um eine Verzögerung zu vermeiden, die Verantwortung deren Verspätung liegt aber nicht bei con-SEPT GmbH.
    • Con-SEPT GmbH behält sich das Recht vor, Teilmengen zu liefern. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig.
    • Die Lieferung findet ab Werk statt. Die con-SEPT GmbH ist nicht verantwortlich für Schäden, die bei dem Transport auftreten.
  4. Preise
    • Die Preise sind Nettopreise sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zuzüglich in Rechnung gestellt, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart.
    • Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird con-SEPT GmbH die Änderung zum Zeitpunkt und im Höhe der jeweiligen Gesetzänderung anpassen, ohne dass dem Kunde daraus ein Kündigungsrecht entsteht.
    • Der Versand ist auf Kosten des Kundens, es sei, dies ist schriftlich anders vereinbart.
  5. Zahlungsbedingungen
    • Bei langfristigen Projekten (länger als 2 Monate) wird am Monatsende fakturiert.
    • Der Zahlungstermin ist vierzehn (14) Kalendertage ab Rechnungsdatum.
    • Die Rechnung gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich Wiederspruch einlegt.
  6. Ort der Dienstleistung
    • Sofern keine andere Vereinbarungen stattgefunden haben, ist der Erfüllungsort D 50733 Köln.
  7. Untervergabe der Dienstleistung
    • Con-SEPT GmbH ist berechtigt die Dienstleistung an Dritte weiter zu vergeben, sofern schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  8. Kündigung für langfristige (Dienstleistungs)projekte
    • Sofern keine andere Vereinbarungen getroffen sind, können beiden Parteien die Vertragsbeziehung mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außenordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
    • Wenn der Vertrag von dem Kunde gekündigt wird, werden die Leistungen von con-SEPT GmbH bis zum wirksam werden der Kündigung abgerechnet. Die Kosten die für con-SEPT GmbH hieraus nachweislich - direkt oder indirekt - entstanden sind und im Rahmen des Zumutbaren, unter Beachtung der Kaufmännischem Sorgfalt, nicht vermeidbar waren, werden von dem Kunde ersetzt.
  9. Haftung
    • Alle Ansprüche der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 (sechs) Monaten schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. Die Ausschussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist, oder der Antragsteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder grobfahrlässig keine Kenntnis erlangt hat. Die Versäumung der Ausschussfrist führt zum Verlust des Anspruches.
    • Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche der Vertragsparteien aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis beträgt 1 Jahr. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Eintritt der Verjährung unberührt.
    • Die Haftung von der con-SEPT GmbH ist bis maximal 50% des Auftragswertes des laufenden Auftrags beschränkt.
  10. Rechte Dritter
    • Der Kunde versichert con-SEPT GmbH, dass keine Rechte von Dritten verletzt werden und er ist verpflichtet con-SEPT GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, falls con-SEPT GmbH von einem Dritten wegen Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen wird.
  11. Geheimhaltung
    • Beide Parteien verpflichten sich die sämtliche Daten bezüglich der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Con-SEPT GmbH behält das Recht die Daten zur Untervergabe nur an dem Partner-Dienstleister weiter zu geben.
  12. Gerichtsstand
    • Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart.
  13. Verschiedenes
    • In Bezug auf Zukaufsteile gelten die allgemeine Geschäftsbedingungen der Unterlieferanten. Diese können auf Anfrage zugesandt werden.
    • Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung die den mit der unwirksamen Bestimmung gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer Lücke des Vertrages.